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Zwangsversteigerung: Der günstigere Weg zum Haus?

Zwangsversteigerung Wer sich für ein Eigenheim interessiert und einen Kauf in Erwägung zieht, findet immer wieder scheinbar günstige Zwangsversteige­rungen in Amtsblättern oder Zeitungen. Für einen geringen, monetären Einsatz können Bauherren günstig an die eigene Immobilie kommen. Doch der Weg in die eigenen vier Wände zum kleinen Preis ist lang und steinig.

Für Immobilieninteressierte ist eine Zwangsversteigerung der scheinbar günstige Weg zum Eigenheim. Die Preise sind niedrig, die Verlockung groß. Wer sich jedoch auf einen möglichen Kauf einlässt, wird auf Bürokratiehürden stoßen und hat einen langen Weg vor sich. Für Interessierte beginnt der Kampf um die Immobilie mit dem Versteigerungstermin, der vom Vollstreckungsgericht festgelegt wird. Dem Termin geht immer eine Bestimmung des Verkehrswertes voraus.

Verkehrswert: Eine vom zuständigen Gericht ermittelte Summe, in der sich die bedeutsamen Werte für die Zwangsversteigerung aufschlüsseln. Als bedeutsam werden die Gerichtskosten, die öffentlichen Lasten und bestehende Rechte angesehen. Aus diesen Einzelposten ergibt sich der Verkehrswert, der jedoch nicht den Startpreis der Auktion festlegt. Der Verkehrswert wird auch zur Bestimmung der Sicherheit herangezogen. Meist werden von den Gerichten 10 Prozent des Verkehrswertes als Sicherheit verlangt.

Gläubiger haben ein Veto-Recht

Beginnt die öffentliche Versteigerung und die Interessenten haben das höchste Gebot abgegeben, bedeutet dies noch lange nicht, dass das Gebäude auch in deren Besitz übergeht. Beim ersten Wettbieten gilt die 5/10-Regelung bzw. die 7/10-Regelung. Die erste Regel besagt, dass der Zuschlag verwehrt wird, wenn nicht mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes erreicht werden. Gleichzeitig können die Gläubiger beim Überschreiten der Regel eingreifen und die erste Zwangsversteigerung stoppen, wenn nicht mindestens 7/10 des Verkehrswertes erreicht werden. Diese Struktur wurde eingeführt, um eine zu billige Abgabe des Objekts zu vermeiden.

Erst in der zweiten Versteigerungsrunde fallen die Grenzen, und das Gebäude kann zum Spottpreis erworben werden. Dennoch sollte immer bedacht werden, dass die Verfahrenskosten ebenfalls auf den Käufer entfallen. Der Betrag kann schnell in den vierstelligen Bereich rutschen und sollte deshalb bereits beim Bieten mit eingeplant werden. Ist die finanzielle Seite abgearbeitet, geht es wie bei einem normalen Immobilienkauf zum Notar. Bei der offiziellen Beglaubigung und der Eintragung ins Grundbuch fallen ebenfalls Kosten an, die in Abhängigkeit zum Kaufpreis stehen. Deshalb ist beim Kauf darauf zu achten, dass das scheinbare Schnäppchen mit dem Rattenschwanz an Zusatzkosten nicht zum Wucher wird.

Limit sorgt für finanzielle Stabilität

Dennoch ist eine Zwangsversteigerung der günstigste Weg, um an eine Bestandsimmobilie zu kommen. Wobei auch diese Aussage von der Region abhängt. In strukturell schwachen Regionen lassen sich extreme Schnäppchen jagen, während die Preise in Metropolregionen schnell in die Höhe getrieben werden. Wie hoch die Kosten werden können, zeigt ein Blick auf das Bewertungsportal www.wohnung.com. Bei allem Sparpotential sollte jederzeit auch bedacht werden, dass auch nach dem Hauskauf Kosten für Renovierungen und Einrichtungen anfallen. Ein Limit für die Versteigerung ist deshalb extrem wichtig und sollte unter allen Umständen eingehalten werden.

Foto: © Thorben Wengertn / pixelio.de

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