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Orkanschäden - was ist versichert und was nicht?

Da liegt der schöne Obstbaum im Garten. Den ersetzt Ihnen niemand mehr. Aber die Kosten des Zersägens und Abtransportierens, die ja schnell 300 Euro und mehr betragen können, die ersetzt Ihnen die Versicherung, w e n n Ihre "verbundene Wohngebäudeversicherung" auch Sturmschäden im Garten (am eigenen Haus) umfaßt. Das ist bei einigen Versicherungs­gesellschaften der Fall, bei anderen nicht. Was folgern Sie daraus? Sie müssen sich also schnell das Kleingedruckte Ihrer Police durchsehen. Und Sie sollten ebenso schnell die Versicherung wechseln, wenn das "Gartenrisiko" ausgeschlossen ist, aber für die Zukunft mit abgedeckt werden soll.

Laut Einschätzungen von Meteorologen werden Anzahl und Intensität von Orkanen in Deutschland zunehmen. In Folge dessen ist auch mit steigenden Versicherungsbeiträgen zu rechnen. Also sofort handeln und eine lange Laufzeit vereinbaren, dann sparen Sie auf lange Sicht bares Geld. Laut Einschätzungen von Meteorologen werden Anzahl und Intensität von Orkanen in Deutschland zunehmen. In Folge dessen ist auch mit steigenden Versicherungsbeiträgen zu rechnen. Also sofort handeln und eine lange Laufzeit vereinbaren, dann sparen Sie auf lange Sicht bares Geld.

Ansonsten müssen Sie bei Schadensereignissen beachten:

  1. Schaden fotografieren, Schadensmeldung und Foto der Versicherung sofort einreichen
  2. Die Versicherung auffordern, binnen einer Woche mitzuteilen, ob sie einen Sachverständigen schicken will, der den Schaden begutachtet oder ob Sie die Beseitigung des Schadens selbst veranlassen können.
  3. Eine Vergrößerung des Schadens müssen Sie vermeiden. Wenn also Samstagnacht das halbe Dach abgerissen oder eine Scheibe eingedrückt wird, so muß sofort repariert werden; eine Notreparatur genügt für's erste. Auf's Dach müssen Sie selbst nicht klettern, aber "geeignete und zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um weitere Wasserschäden so lange zu verhindern oder zu begrenzen, bis professionelle Hilfe eingetroffen ist.
  4. In jedem Fall müssen Sie den Zeitpunkt des Schadenfalls festhalten und beim nächst gelegenen Wetteramt eine schriftliche Auskunft einholen, welche Windstärke zu dem fraglichen Zeitpunkt geherrscht hat. Denn Sturmschäden sind erst versichert, wenn der Sturm mit Windstärke 8 (oder mehr) geblasen hat. Bei Windstärke 7,9 haben Sie Pech gehabt.

Foto: www.fotoatelier-schumacher.de

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