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Gut versichert bei Hochwasser und seinen Folgen

Gebäudeversicherung reicht nicht

"Die Lage in den Hochwassergebieten am Mittel- und Oberlauf der Mosel hat sich leicht entspannt." Meldungen wie diese werden zweimal im Jahr in den von Hochwasser bedrohten Gebieten entlang der größeren Flüsse mit großer Erleichterung aufgenommen. Nach zwei "Jahrhunderthochwassern" in nur fünf Jahren ist das auch nicht verwunderlich, schließlich können die Hausbesitzer nur in den seltensten Fällen darauf bauen, dass die Schäden von ihrer Versicherung reguliert werden. Wird beispielsweise ein am Hang errichtetes Haus durch Unterspülung zum Wegrutschen und zum Einsturz gebracht, sieht der Hausbesitzer sein über lange Jahre abbezahltes Eigenheim regelrecht "davonschwimmen".

Pech gehabt

"Wer nur eine normale Gebäude- bzw. Hausratversicherung abgeschlossen hat, der hat in so einem Fall leider Pech", erklärt dann auch Klaus Brandenstein, Pressereferent des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV -Link www.gdv.de) in Berlin, "damit werden nur Schäden durch Sturm, Hagel, Brand oder Leitungswasser abgedeckt, nicht aber durch Hochwasser, Erdrutsche, Erdbeben oder Vulkanausbrüche. Aufatmen kann nur, wer zusätzlich eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen hat."

Nicht immer im Angebot

Doch diese wird längst nicht von allen Gesellschaften angeboten. Und gerade wer in einem Gebiet wie der Kölner Altstadt wohnt, das regelmäßig von Hochwasser bedroht ist, dürfte ohnehin Schwierigkeiten haben, eine entsprechende Versicherung zu finden: "Der Vertrag muss sich ja für beide Seiten lohnen", kommentiert Klaus Brandenstein trocken, "die Versicherungsgesellschaften überlegen dann im Einzelfall, ob es ein kalkulierbares Risiko ist, und entscheiden sich dann für oder gegen eine solche Absicherung." Gut hat es da derjenige, dessen Berufsverband ein Versicherungspaket inklusive Elementarschaden-Versicherung für seine Mitglieder geschnürt hat.

Glück gehabt

Glück hat außerdem, wer in Baden-Württemberg oder in den fünf neuen Ländern lebt. In diesen Gebieten gab es nämlich früher Pflichtversicherungen, in denen auch Elementarschäden eingeschlossen waren. Wer hier seiner alten Versicherung treu geblieben ist, der kann das Steigen der Fluten etwas gelassener beobachten.

Haus nein, Auto ja

Merkwürdig scheint, dass zwar nicht sein Haus, wohl aber das Auto fast automatisch gegen Hochwasserschäden abgesichert ist: "Schäden im Kfz-Bereich sind über die Teilkasko abgedeckt", berichtet Alfred Heimann vom Verband Öffentlicher Versicherer (VÖV), "auch Bauherren brauchen sich nicht aufzuregen, wenn sie eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen haben. Muss beispielsweise ein Baugrube nach einem Hochwasser neu ausgehoben werden, zahlt das dann die Versicherung."

Folgeschäden werden übernommen

Auch wenn es sich bei dem Wasserschaden um eine Folge eines Sturmschadens handelt, ist die Versicherung in der Pflicht: Kippt beispielsweise ein Baum durch Orkanböen um und reißt eine Mauer ein, durch die dann das Hochwasser ins Haus läuft, dann ist der Schaden selbstverständlich durch die ganz normale Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Das gilt aber auch nur, wenn nachweislich Böen mit mehr als acht Windstärken (70 Km/h und stärker) registriert wurden.

Sturm kein Problem

Die Herbststürme, regelmäßig für abgedeckte Dächer, entwurzelte Bäume und umgerissene Baugerüste verantwortlich, verursachen den Versicherten mitunter zwar viel Ärger, immerhin ist aber die Schadensregulierung durch die Versicherungen kein Problem. Für die Schäden, die ab Windstärke 8 entstehen, kommen nämlich die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherer auf. Aber egal ob bei einem Schaden durch Sturm oder Hochwasser: Betroffene sollten sich nur so schnell wie möglich mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen, den Schaden melden und das weitere Vorgehen besprechen.

Foto: www.fototatelier-schumacher.de

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