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So bekommt ein Gartenhaus sein Fundament

Gartenhaus Sie möchten in Ihrem Garten ein "kleines Häuschen" errichten und wollen es auf ein richtig schönes Fundament bzw. eine Betonbodenplatte setzen? Ein Bauunternehmen ist Ihnen zu teuer, also errichten Sie es in Eigenarbeit. Aber wie geht das? Wir helfen Ihnen dabei.

Eine Baugenehmigung haben Sie? Nein? Die brauchen Sie möglicherweise. Ab einem bestimmten Raumvolumen (Breite X Tiefe X Höhe) wird eine Genehmigung benötigt. Da dies jedoch von Ort zu Ort unterschiedlich gehandhabt wird, sollten Sie sich  v o r h e r  beim zuständigen Bauamt informieren.

Wenn die Formalien geklärt sind, können Sie loslegen.

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Sie den Untergrund für Ihr Gartenhaus anlegen können. Sollten die Abmessungen Ihres Gartenhauses so klein sein, dass es lediglich zur Lagerung von Gartengeräten oder ähnlichem verwendet werden soll, reicht es vollkommen aus, den Untergrund einzuebnen und zu verdichten. Eine Kiesschüttung mit Gehwegplattenabdeckung ist in diesem Fall zusätzlich möglich. Wollen Sie jedoch Ihr Gartenhaus frostsicher gestalten, sollten Sie ein Punktfundament, Streifenfundament oder eine Bodenplatte betonieren.

Welche dieser Möglichkeiten die richtige für Ihr Gartenhaus ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der wichtigste Faktor ist der Baugrund. Ist der Baugrund wenig standfest, sollte man sich für eine Bodenplatte entscheiden, da hier die Lasten auf eine größere Fläche verteilt werden. Ein Streifenfundament ist ideal, wenn Linienlasten zum Beispiel in Form von Wänden abgeleitet werden sollen. Sollen Einzellasten (zum Beispiel die Ständer eines Gartenhaus) abgetragen werden, eignet sich das Punktfundament am besten.

Neben diesen können aber auch ganz praktische Gründe für das eine oder andere Fundament sprechen. So ist beispielsweise ein Punktfundament schwieriger herzustellen als ein Streifenfundament. Eine Fundamentplatte ist im Gegensatz zu einem Streifenfundament wiederum einfacher in der Ausführung. Der Nachteil liegt dabei aber im hohen Beton- und Bewehrungsbedarf, da die Platte um einiges dicker ausfällt.

In manchen Kleingartenanlagen wird zudem die Fundamentart vorgeschrieben. Dann ist es zum Beispiel verboten, Streifenfundamente oder eine Bodenplatte zu betonieren. Wir stellen jedenfalls alle drei Varianten vor, aus der Sie sich die gewünschte auswählen können.

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