Förderung von Haus- und Wohnungsbau durch Bund und Länder?
Vorbemerkung unserer Redaktion: Zwar ist die seit Jahrzehnten bewährte (und beliebte) Eigenheimzulage, die hunderttausenden Familien zum Eigenheim verholfen hat, zum 31.12.2005 weggefallen. Aber das sollte niemanden entmutigen, nach Fördertöpfen Ausschau zu halten. Gut geeignet, aber oft sehr kompliziert sind Online-Förderratgeber, zumal es den Betreibern darum geht, gleich auch Ihre Adresse und möglichst auch weitere Lebensumstände zu erfahren. Das ist für den 1. Schritt - nämlich eine Basisinformation erhalten - etwas zu viel verlangt, meinen wir. Sie sollten in jedem Fall:
- Unter www.kfw.de Informationen einholen, was es an zinsgünstigen Krediten für Baumaßnahmen gibt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine Bundesanstalt und vergibt jährlich Milliardenkredite.
- Gemeinden und Städte haben gelegentlich eigene, meistens indirekte Förderprogramme aufgelegt. Beispielweise werden "da oder dort" Baugrundstücke an kinderreiche Familien oder an Familien, die in dem betreffenden Ort ihren Wohnsitz haben, verbilligt abgegeben.
- Auch die Energieunternehmen, die Strom und Gas in Ihren Ort liefern, bieten gelegentlich Förderungen an, wenn Sie energiesparende und umweltschonende Bau- oder Umbaumaßnahmen ergreifen. Auch hier nachfragen, denn wer baut, ist für jeden Euro dankbar.
Informationen der Bundesländer - von uns bewertet
Die Bundesländer haben alle ein Ministerium bzw. einen Senat für das Bauwesen. Manchmal gibt es einen richtigen Bauminister, manchmal nur einen "getarnten" - dann nämlich, wenn der Baubereich einem anderen Ministerium zugeschlagen worden ist. Wir haben uns für Sie bemüht herauszufinden, was die einzelnen Bundesländer (zu denen auch die Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin gehören) via Internet an bürgernahen Bauinformationen zur Verfügung stellen:
Bayern:
Leicht aufzufinden die acht Förderprogramme, die der Freistaat Bayern im Bereich des Wohnungs- und Eigenheimbaus seinen Bürgern bietet. Klicken Sie hier, wenn Sie die Programmübersicht aufrufen wollen.
Mecklenburg-Vorpommern:
Auf der Internetseite des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern kann man sich über die verschiedenen Förderprogramme der Wohnungsbauförderung informieren. Hier erhalten Sie mehr Informationen.
Niedersachsen:
Dieses Bundesland hat ein Programm zur Wohneigentumsförderung aufgelegt. Auf der Website wird kurz erklärt, wer anspruchsberechtigt ist und wo die Anträge einzureichen sind. Die Wohnraumförderrichtlinien des Landes finden Sie hier. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen ist das nach den Neuwahlen im Mai 2005 neu entstandene Ministerium Bauen und Verkehr für die Wohnbauförderung zuständig. Hier finden Sie Informationen darüber.
Thüringen:
Dieses Bundesland hat ein Programm zur Wohneigentumsförderung aufgelegt. Auf der Website wird kurz erklärt, wer anspruchsberechtigt ist und wo die Anträge einzureichen sind. Die Wohnraumförderrichtlinien des Landes finden Sie hier.
Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg findet man Informationen zur Wohnraumförderung auf den Internetseiten des Innenministeriums. Das Programm wird ausführlich vorgestellt, Infomaterial und entsprechende Verwaltungsvorschriften lassen sich downloaden. Hier geht es zur Übersichtsseite.
Berlin:
Informationen zu Förderprogrammen in Berlin findet man auf den Seiten der Investitionsbank Berlin. Weitere Informationen zu Förderangeboten erhält man auf Veranstaltungen, die die IBB regelmäßig abhält auch persönlich.
Brandenburg:
Alle Informationen zu den verschiedenen Förderungsmöglichkeiten gibt es beim Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg auf einen Blick. Zu den verschiedenen Möglichkeiten stehen Broschüren und Richtlinien zum Download bereit. Mit einem Klick können Sie auf die Übersichtsseite gelangen.
Bremen:
In Bremen ist der Bausenator für die Vergabe von Fördermitteln zuständig. Auf der Übersichtsseite wird erklärt, was bei der Förderung von Eigentumsmaßnahmen und Mietwohnungen beachtet werden muss. Für weitergehende Informationen lassen sich Merkblätter herunterladen. Hier geht es zur Übersichtsseite.
Hamburg:
Auf den Seiten von Hamburg findet man so gut wie nichts über die Förderungsmöglichkeiten, es wird zu den Seiten der Wohnungsbaukreditanstalt verlinkt. Dort findet man allerdings umfassende Informationen. Mit einem Klick sind Sie bei der Wohnungsbaukreditanstalt.
Hessen:
Das Wirtschaftsministerium ist in Hessen für die Förderprogramme im Wohnungsbau zuständig. Die Informationen sind äußerst knapp gehalten. Ansonsten wird auf die Landestreuhandstelle verwiesen. Hier gelangen Sie auf die Seiten des Wirtschaftsministerium Hessen.
Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz ist das Ministerium der Finanzen auch zuständig für das Bauen und firmiert als oberste Bauaufsichtsbehörde. Die Informationen sind umfangreich und gut gegliedert. Außerdem stehen Broschüren zum Download bereit. Mit einem Klick sind Sie auf der Seite des Finanzministeriums.
Saarland:
Auch im Saarland ist das Finanzministerium für die Wohnungsbauförderung zuständig. Es besteht die Möglichkeit, eine 11-seitige Broschüre herunterzuladen, in der verschiedenen Förderungsarten erläutert werden. Hier geht es zur Übersichtsseite Wohnungsbauförderung des Landes.
Sachsen:
Das Staatsministerium des Innern gibt nur sehr sparsam Informationen zur Förderung von privaten Wohnprojekten preis. Mehr Informationen findet man auf den Internetseiten der Sächsischen Aufbaubank, welche für die Bewilligung der Förderungen zuständig ist. Hier gelangen Sie auf die Übersichtsseite des Innenministeriums.
Sachsen-Anhalt:
In Sachsen-Anhalt zeichnet das Ministerium für Bauen und Verkehr für die Vergabe von Fördermittel verantwortlich. Auf einer Übersichtsseite wird die Art und Weise der Förderung kurz angerissen. In einer downloadbaren 34-seitigen Broschüre wird ausführlich erläutert, was, wer und wie gefördert wird.
Schleswig-Holstein:
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB) unterstützt das Land Schleswig-Holstein als zentrales Förderinstitut in der Umsetzung wirtschafts- und strukturpolitischer Aufgaben. Hier geht es zur Investitionsbank Schleswig-Holstein.